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Fachärztliches Leistungsangebot

Tätigkeiten als Krankenhaushygieniker gemäß §8a Bundeskrankenanstaltengesetz

 

Gemäß §8a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (B-KAG) bzw. gemäß den Ausführungsgesetzen der Bundesländer ist für jede als Krankenanstalt gewidmete Gesundheitseinrichtung entweder ein Krankenhaushygieniker (Fachärztin/ Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie) oder ein Hygienebeauftragter Arzt (zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte/r Ärztin/Arzt mit ÖAK-Diplomfortbildung "Krankenhaushygiene") zur „Wahrung der Belange der Hygiene“ zu bestellen.

Es ist ein besonderes Qualitätsmerkmal für eine Gesundheitseinrichtung, wenn eine Fachärztin/ein Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie mit den Agenden der Krankenhaushygiene betraut ist. Es kann damit sichergestellt werden, dass eine krankenhaushygienische Betreuung gemäß dem Stand des Wissens und den behördlichen Vorgaben im Dienst der PatientInnensicherheit gewährleistet ist.

 

Die „ProHyg Leitlinie zu Organisation und Struktur der Krankenhaushygiene“ des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen (Oktober 2002) empfiehlt, dass Hygieneteams ohne eigenen Krankenhaushygieniker (d.h. Fachärztin/ Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie) für spezielle Fragestellungen die Möglichkeit haben sollten, bei Bedarf eine Fachärztin/ einen Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie beizuziehen.

Um dies formal sicherzustellen, und um jederzeit auf einen mit den Gegebenheiten des Hauses vertrauten Krankenhaushygieniker zurückgreifen zu können, gibt es die Möglichkeit einer Beauftragung als externer Berater.

 

Als externer Krankenhaushygienikerin oder zur Unterstützung Ihres eigenen Hygieneteams stehe ich Ihnen beratend zur Verfügung.

 

Die Tätigkeit als Krankenhaushygienikerin gem. KAG umfassen:

  • Interne Hygienebegehungen

  • regelmäßige Personalfortbildungen und Schulungen in Krankenhaushygiene

  • die Festlegung von Aufbereitungsprozessen für Medizinprodukte

  • die Erstellung und Überarbeitung von Hygienerichtlinien

  • die Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen

  • Beratung bei der Neuanschaffung von Medizinprodukten

  • die Kommunikation mit der zuständigen Gesundheitsbehörde (sanitäre Aufsicht) zu Fachfragen der Krankenhaushygiene

  • die Gestaltung von Richtlinien sowie Beratung zum Management von PatientInnen mit nosokomialen Problemkeimen z.B. MRSA, VRE, MRGN

  • krankenhaushygienische Interventionen bei Ausbrüchen (z.B. Noroviren)

  • laufende Information zu epidemiologischen Entwicklungen (z.B. Ebola) mit Empfehlung notwendiger Schutzmaßnahmen

 

Fortbildungen

 

  • Themen aus dem Bereich der Mikrobiologie, Infektiologie, Krankenhaushygiene

  • Multiresistente Keime (MGRN, MRSA, VRE,..)

  • Umgang mit Problemkeimen (Clostridium difficille, Noroviren,..)

  • epidemiologischer Aktualität

 

Neu-, Zu- und Umbauten in Gesundheitseinrichtungen

 

  • Krankenhaushygienische Planungsberatung

  • Behördliche Bewilligungsverfahren

 

Gutachten zu Raumlufttechnischen Anlagen

 

  • Hygienegutachten laut ÖNORM H6020,

  • Gutachten zu mechanischen Lüftungsanlagen

  • Wartungspläne

 

Neubeschaffung von Medizinprodukten

  • Beratung bei der Neuanschaffung hinsichtlich Aufbereitbarkeit, Risikoanalyse, ...

 

Mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen in Gesundheitseinrichtungen

  • Erstellung eines fachärztlichen Gutachtens zur Vorlage bei der Gesundheitsbehörde  auf Basis der Laboruntersuchungen 

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